I. Allgemeine Bestimmungen


§ 1 Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma J&A Informationssysteme GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf dessen Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Firma J&A Informationssysteme GmbH diese schriftlich bestätigt. § 2 Vertragsschluß

a) Der Kunde ist an die von ihm unterzeichnete Bestellung einen Monat lang gebunden. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Firma J&A Informationssysteme GmbH innerhalb der einmonatigen Bindungsfrist entweder das Zustandekommen des Vertrages durch die Übersendung einer Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt oder den Vertragsgegenstand innerhalb der einmonatigen Bindungsfrist an den Kunden ausliefert (hierbei genügt es, daß die Firma J&A Informationssysteme GmbH den Vertragsgegenstand dem Kunden zur Entgegennahme andient). Ist vereinbart, daß der Vertragsgegenstand vom Kunden abgeholt werden soll, so genügt für das Zustandekommen des Vertrages die Benachrichtigung des Kunden durch die Firma J&A Informationssysteme GmbH, daß der Vertragsgegenstand zur Abholung bereitsteht. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine juristische Person des öffentlichen Rechtes ist, wird für den Kunden jeweils widerleglich vermutet, die maßgebliche Auftragsbestätigung erhalten bzw. den Vertragsgegenstand angedient bekommen zu haben, sofern die Firma J&A Informationssysteme GmbH schlüssig hinsichtlich Zeit und Ort darlegt, die Auftragsbestätigung abgesandt bzw. den Vertragsgegenstand angedient zu haben.

b) Der Vertreter bzw. die Verkaufsangestellten der Firma J&A Informationssysteme GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausgehen.

§ 3 Preise

Maßgebend sind die in der Bestellung und in der Auftragsbestätigung der Firma J&A Informationssysteme GmbH genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden, falls nicht anders vereinbart, gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ohne Fracht-, Versand- und Verpackungskosten. § 4 Liefer- und Leistungszeit

a) Liefertermine und Fristen, die verbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform. Maßgebend für vereinbarte fixe Liefertermine ist die schriftliche Auftragsbestätigung.

b) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Firma J&A Informationssysteme GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw. - auch wenn sie bei Lieferanten der Firma J&A Informationssysteme GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten, hat die Firma J&A Informationssysteme GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Firma J&A Informationssysteme GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

c) Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten.

d) Sofern die Firma J&A Informationssysteme GmbH die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% des Nettorechnungswertes für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit der Firma J&A Informationssysteme GmbH.

e) Die Firma J&A Informationssysteme GmbH ist, sofern technisch möglich, zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

§ 5 Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Firma J&A Informationssysteme GmbH verlassen hat, gleichviel, ob die Firma J&A Informationssysteme GmbH die Versand- und/oder Transportkosten vertraglich übernommen hat oder nicht.

§ 6 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht

Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur, wenn die vom Kunden behaupteten Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.

§ 7 Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Firma J&A Informationssysteme GmbH als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft, aus Verzug, Unmöglichkeit oder wegen positiver Vertragsverletzung geltend macht, sofern Pflichten verletzt wurden, auf deren Erfüllung der Kunde in besonderer Weise vertrauen durfte.

§ 8 Erfüllungsort

Für alle Lieferungen und Leistungen ist Krefeld Erfüllungsort, es sei denn, der Kunde weist nach, daß sich aus besonderen Umständen ein anderweitiger Erfüllungsort ergibt.

§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

a) Für diese Geschäftsbedingungen und für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma J&A Informationssysteme GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des einheitlichen internationalen Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.

b) Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist bei Streitigkeiten Krefeld ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

c) Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der nichtigen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

II. Besondere Bestimmungen für Kaufverträge

§ 1 Gewährleistung

a) Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Kauf von Neugeräten 12 Monate und bei Kauf von Gebraucht- und Vorführgeräten 3 Monate.

b) Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen der Firma J&A Informationssysteme GmbH bzw. des jeweiligen Herstellers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Original-Spezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung.

c) Der Kunde muß der Firma J&A Informationssysteme GmbH Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb 1 Woche nach Eingang des Vertragsgegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der Firma J&A Informationssysteme GmbH unverzüglich, das heißt innerhalb 1 Woche nach Entdeckung, schriftlich mitzuteilen. Eine Verletzung dieser sofortigen Untersuchungs- und Rügepflicht zieht einen Gewährleistungsausschluß nach sich.

d) Im Falle einer Mitteilung des Kunden, daß der Vertragsgegenstand nicht der Gewährleistung entspreche, kann die Firma J&A Informationssysteme GmbH nach ihrer Wahl verlangen, daß

da) der schadhafte Vertragsgegenstand zur Reparatur und anschließender Rücksendung an die Firma J&A Informationssysteme GmbH verschickt wird;

db) der Kunde den mangelhaften Vertragsgegenstand bereithält und ein Servicetechniker der Firma J&A Informationssysteme GmbH zum Kunden geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Kunde verlangt, daß Gewährleistungsarbeiten an einem anderen Ort als dem Geschäftssitz des Kunden vorgenommen werden, kann die Firma J&A Informationssysteme GmbH diesem Verlangen entsprechen, wobei die anfallende Reisezeit und die Reisekosten nach den Standardsätzen der Firma J&A Informationssysteme GmbH vom Kunden gesondert zu bezahlen sind.

e) Die Firma J&A Informationssysteme GmbH kann zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung wählen.

f) Die Firma J&A Informationssysteme GmbH ist berechtigt, insgesamt 2 Nachbesserungs- bzw. Ersatzlieferungsversuche zu unternehmen. Schlagen diese beiden Versuche nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

g) Eine Haftung für normale Abnützung ist ausgeschlossen.

h) Gewährleistungsansprüche der Firma J&A Informationssysteme GmbH stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für Produkte der Firma J&A Informationssysteme GmbH und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Kunden gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für Produkte und Leistungen der Firma J&A Informationssysteme GmbH und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus (mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen aus Eigenschaftszusicherungen) es sei denn, es kommt ein gesonderter Garantieverlängerungsvertrag mit folgendem wesentlichen Inhalt zustande: l Verlängerung der Herstellergarantie auf 48 Monate l Kostenlose Gestellung sämtlicher Ersatzteile (z.B. Festplatten, Systemplatinen, Netzteile, Tastaturen, Monitore u.a.) l Ausweitung der Gewährleistung auf die gesamte Hardware-Peripherie l Erforderlichenfalls Austausch von modifizierten Teilen, Baugruppen usw. zur Vorbeugung von Störungsfällen l Keine Berechnung von Arbeitszeiten und Fahrtkosten. Dem Kunden wird anheim gegeben, einen gesonderten Garantieverlängerungsvertrag abzuschließen.

§ 2 Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldenforderungen aus Kontokorrent), die der Firma J&A Informationssysteme GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden entstanden sind oder künftig entstehen, verbleibt das Eigentum am Vertragsgegenstand bei der Firma J&A Informationssysteme GmbH. Eine Veräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung des Vertragsgegenstandes durch den Kunden ist unzulässig. Die aus einem ungenehmigten Weiterverkauf, einer ungenehmigten Verpfändung oder einer ungenehmigten Sicherungsübereignung oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) der Vorbehaltsware entstehenden Ansprüche tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber bis zur Höhe des Warenwertes an die Firma J&A Informationssysteme GmbH ab. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum der Firma J&A Informationssysteme GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen und zwar unter Angabe der vollständigen Adresse des Dritten. Mit Verzugseintritt, Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkursverfahrens, des amtsgerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens sowie bei Nichteinlösen eines hingegebenen Schecks oder Wechsels tritt der Sicherungsfall ein, welcher die Firma J&A Informationssysteme GmbH zur sofortigen Rückholung des Vertragsgegenstandes berechtigt.

II. Besondere Bestimmungen für Mietverträge

§ 1 Mietbeginn

Ist bei Unterzeichnung der Bestellung ein fixer Mietbeginn nicht vereinbart worden, so beginnt das Mietverhältnis und somit die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung des Mietzinses mit dem Tag der Auslieferung bzw. Abholung des Vertragsgegenstandes.

§ 2 Zahlung der Mietvorauszahlung und der Mietraten

Die Mietvorauszahlung wird am Tag des Besitzübergangs zur Zahlung fällig. Die monatlichen Mietraten sind vom Kunden monatlich im voraus spätestens zum 3. Werktage eines Monats kostenfrei an die Firma J&A Informationssysteme GmbH zu bezahlen. Gerät der Kunde mit der Zahlung der Mietvorauszahlung bzw. mit einer oder mehreren Mietraten in Verzug, so ist die Firma J&A Informationssysteme GmbH berechtigt, ab Verzugseintritt Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Zinssatz ist dann niedriger anzusetzen, wenn der Kunde eine geringere Belastung nachweist.

§ 3 Rechtsfolgen bei Zahlungsverzug

Wird die vertraglich vereinbarte Mietvorauszahlung vom Kunden trotz zweifacher Mahnung durch die Firma J&A Informationssysteme GmbH nicht bezahlt oder kommt der Kunde mit der Zahlung der monatlich vereinbarten Mietraten in Höhe eines Betrages in Verzug, welcher das Zweifache der monatlich vereinbarten Mietraten erreicht, so ist die Firma J&A Informationssysteme GmbH zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigt. Die Firma J&A Informationssysteme GmbH kann den Vertrag außerdem fristlos kündigen, wenn der Kunde mindestens dreimal unpünktlich bezahlt, ein außergerichtliches oder gerichtliches Vergleichsverfahren oder ein Konkursverfahren über sein Vermögen beantragt oder ein solches Verfahren eröffnet wird oder wenn er einen Wechsel oder Scheck zu Protest gehen läßt. Im Falle der fristlosen Kündigung steht der Firma J&A Informationssysteme GmbH gegen den Kunden ein Schadensersatzanspruch in Höhe der restlichen Monatsmietraten zu einschließlich der Mietvorauszahlung, sofern diese noch nicht geleistet wurde. Zugunsten des Kunden wird in diesem Fall eine Abzinsung der Mietraten vorgenommen unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes von 8%. Der Schadensersatz ist niedriger anzusetzen, wenn der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.

§ 4 Haftung, Versicherung

Der Kunde haftet für Verlust und Beschädigung des Vertragsgegenstandes sowie für sämtliche unmittelbaren und mittelbaren Schäden, die der Firma J&A Informationssysteme GmbH hierwegen entstehen. Der Kunde hat den Vertragsgegenstand für die Dauer des Mietvertrages auf eigene Kosten zum Neuwert gegen alle versicherbaren Gefahren, insbesondere gegen Feuer und Diebstahl zu versichern und der Firma J&A Informationssysteme GmbH auf Verlangen die Versicherungsscheine vorzulegen. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, den Vertragsgegenstand in seine übliche Betriebshaftpflichtversicherung einzuschließen. Der Kunde tritt hiermit, soweit gesetzlich zulässig, sämtliche Versicherungs- und Schadensersatzansprüche, die er wegen Verlustes oder Beschädigung des Vertragsobjektes erwirkt, an die Firma J&A Informationssysteme GmbH ab.

§ 5 Gewährleistung

a) Die Firma J&A Informationssysteme GmbH übernimmt die Gewährleistung für neue Geräte für 12 Monate ab Übergabe. Für Gebraucht- und Vorführgeräte beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Monate. Im übrigen wird jede Gewährleistung ausgeschlossen.

b) Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen der Firma J&A Informationssysteme GmbH nicht befolgt, Änderungen am Vertragsgegenstand vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Original-Spezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung.

c) Der Kunde muß der Firma J&A Informationssysteme GmbH Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der Firma J&A Informationssysteme GmbH unverzüglich, das heißt innerhalb 1 Woche nach Entdeckung, schriftlich mitzuteilen.

d) Im Falle einer Mitteilung des Kunden, daß die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, kann die Firma J&A Informationssysteme GmbH nach ihrer Wahl verlangen, daß

da) Der schadhafte Liefergegenstand zur Reparatur und anschließender Rücksendung an die Firma J&A Informationssysteme GmbH verschickt wird,

db) Der Kunde den mangelhaften Liefergegenstand bereithält und ein Servicetechniker der Firma J&A Informationssysteme GmbH zum Kunden geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Kunde verlangt, daß Gewährleistungsarbeiten an einem anderen Ort als dem Geschäftssitz des Kunden vorgenommen werden, kann die Firma J&A Informationssysteme GmbH diesem Verlangen entsprechen, wobei die anfallende Reisezeit und die Reisekosten nach den Standardsätzen der Firma J&A Informationssysteme GmbH vom Kunden gesondert zu bezahlen sind.

e) Die Firma J&A Informationssysteme GmbH kann zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung wählen.

f) Die Firma J&A Informationssysteme GmbH ist berechtigt, insgesamt 2 Nachbesserungsversuche zu unternehmen. Schlagen diese beiden Nachbesserungsversuche nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

g) Eine Haftung für normale Abnützung ist ausgeschlossen.

h) Gewährleistungsansprüche gegenüber der Firma J&A Informationssysteme GmbH stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.

i) Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte der Firma J&A Informationssysteme GmbH und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Das gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Kunden gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen.

§ 6 Eigentumsverhältnisse/Untervermietung

Der Vertragsgegenstand verbleibt im unbeschränkten Eigentum der Firma J&A Informationssysteme GmbH. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Vertragsgegenstand unterzuvermieten. Für den Fall der ungenehmigten Untervermietung tritt der Kunde hiermit sämtliche Ansprüche aus dem Untermietvertrag an die Firma J&A Informationssysteme GmbH ab. Auch im übrigen ist der Kunde verpflichtet, den Vertragsgegenstand von Rechten Dritter freizuhalten.

§ 7 Behandlung und Rückgabe des Vertragsgegenstandes

Die Wartung und die Reinigung des Vertragsobjektes während der Mietzeit obliegt dem Kunden. Die Firma J&A Informationssysteme GmbH ist bereit, mit dem Kunden diesbezüglich einen Wartungsvertrag abzuschließen. Der Kunde hat nach Ablauf der Mietzeit den Vertragsgegenstand in einem ordnungsgemäßen und in einem unter Berücksichtigung der vertragsgemäßen Abnützung funktionstüchtigen Zustand zurückzugeben. Sollte der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommen, so ist die Firma J&A Informationssysteme GmbH berechtigt, ohne Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung den Vertragsgegenstand auf Kosten des Kunden in einen vertragsgerechten Zustand zu versetzen. Der Kunde ist bis zur ordnungsgemäßen Übergabe, das heißt auch bis zur Instandsetzung des Vertragsgegenstandes in einen vertragsgemäßen Zustand zur Bezahlung des vertragsgemäßen Mietzinses verpflichtet. Auf Verlangen eines Vertragspartners ist bei Rückgabe des Vertragsgegenstandes ein Protokoll über den Zustand desselben anzufertigen. Kommt der Kunde nach Beendigung des Mietverhältnisses mit der Rückgabe des Vertragsgegenstandes in Verzug, so ist die Firma J&A Informationssysteme GmbH berechtigt, ein ortsübliches Nutzungsentgelt, welches der Höhe nach die zuletzt vom Kunden bezahlten Mietraten übersteigen kann zu verlangen.

§ 8 Dauer des Mietverhältnisses/Verlängerungsklausel

a) Ist eine bestimmte Dauer des Mietverhältnisses nicht vereinbart, so können beide Vertragsteile das Mietverhältnis mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende kündigen.

b) Ist eine bestimmte Mietdauer fest vereinbart worden, so verlängert sich das Mietverhältnis jeweils um den 5. Teil der fest vereinbarten Mietzeit, falls das Mietverhältnis nicht vor dem vertragsgemäßen Ablauf mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wird. Diese Regelung gilt auch für jeden Fall, in welchem die vorgenannte Verlängerungsklausel zur Anwendung kommt.